Sibylle-Brunner-Froehlich-Architektur

Was macht eigentlich unsere Entwurfsarchitektin Sibylle Brunner?

Sibylle Brunner ist seit 2017 als Entwurfsarchitektin bei Fröhlich Architektur AG tätig. Ihr Aufgabenfeld geht vom Erstkundenkontakt über Machbarkeitsstudien bis zum Bewilligungsverfahren von Bauprojekten. Doch was heisst das genau und wie geht dies vor sich?

Sibylle Brunner begleitet unsere Kunden in den ersten Architekturphasen. Beim Erstgespräch mit der zukünftigen Bauherrschaft geht es um das gegenseitige Kennenlernen und darum, die Bedürfnisse der Bauherrschaft abzuholen sowie grundlegende Fragen zum Bauvorhaben zu klären. Im Idealfall macht die Bauherrschaft konkrete Angaben über das vorhandene Budget und den gewünschten baulichen Zeithorizont. Im Gespräch können Wünsche und erste Ideen betreffend Bauform, Wohnfläche, Raumaufteilung, Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, etc. unserer Entwurfsarchitektin mitgeteilt werden.

Eine Machbarkeitsstudie liefert anschliessend eine Antwort darauf, ob das gewünschte Bauprojekt erfolgsversprechend ist oder nicht. Um darüber eine Aussage machen zu können, wird die Liegenschaft von Sibylle Brunner besichtigt und die baurechtlichen Vorschriften sowie die Dienstbarkeiten aus dem Grundbuchauszug studiert. Allenfalls sind weitere baurechtliche Abklärungen notwendig. Sind alle nötigen Parameter vorhanden, geht es an die Ausarbeitung eines ersten Entwurfs der Machbarkeitsstudie. Nach einzelnen Schritten wird der aktuelle Stand in Zwischenbesprechungen mit der Bauherrschaft diskutiert, um die Ideen unserer Entwurfsarchitektin mit den Wünschen des Kunden abzugleichen. Schliesslich entstehen die Grundrisse, Schnitte, Fassadenansichten, ein 3D-Modell, die Flächen- und Volumenberechnungen anhand des SIA-Modells 416 sowie die Grobkostenschätzung.

Der Weg zum Bewilligungsverfahren geht über die wichtige Phase des Vorprojekts. Hier werden die Wünsche und Ideen aus den bisherigen Gesprächen mit der Bauherrschaft konkretisiert und so festgelegt, dass sie nicht später mit unnötig hohen Kosten geändert werden müssen. Ausserdem werden die detaillierten Vorschriften der Baugesetze berücksichtigt. Nach und nach präzisieren sich Form, Grundriss und Materialisierung des Hauses. Wenn dieser Entwurf steht, kann eine erste Kostenschätzung mit einer Genauigkeit von ±25% gerechnet werden. Nach dem Vorprojekt wird das eigentliche Bauprojekt mit Grob-Detailstudien und dem Kostenvoranschlag ausgearbeitet. Das Ausstecken der Bauprofile auf dem Baugrund gehört ebenfalls in diese Phase. Schlussendlich gelangen die nötigen Pläne und Formulare zum zuständigen Bauamt, mit der Bitte um Bewilligung der Baueingabe. Sobald die Baubewilligung vorliegt, geht das Projekt in die nächste Phase der Realisierungsvorbereitung, wobei weitere Spezialisten der Fröhlich Architektur AG zum Projekt dazustossen.

 

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